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BGH, 14.05.1997 - 3 StR 39/97 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Notwendige Feststellungen im Rahmen eines Freispruchs - Gerichtliche Würdigung lückenhafter und divergierender Angaben eines Zeugen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 261
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.08.1994 - 3 StR 705/93
Prüfung einer betrügerischen Schädigung einer Kassenärztlichen Vereinigung durch …
Auszug aus BGH, 14.05.1997 - 3 StR 39/97
Bei einem Freispruch aus tatsächlichen Gründen muß der Tatrichter zunächst in einer geschlossenen Darstellung diejenigen Tatsachen feststellen, die er für erwiesen hält, bevor er in der Beweiswürdigung darlegt, aus welchen Gründen die für einen Schuldspruch erforderlichen - zusätzlichen - Feststellungen nicht getroffen werden können (st. Rspr., vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 10 m.w.Nachw.). - BGH, 24.01.1989 - 1 StR 683/88
Auszug aus BGH, 14.05.1997 - 3 StR 39/97
Es handelt sich angesichts des mitgeteilten Beweisergebnisses lediglich um eine abstrakt-theoretische und damit außer Betracht zu lassende Möglichkeit, das Aussageverhalten der Zeugen zu würdigen (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 5 m.w.N.).".